AGB
Allgemeine Auftragsbedingungen Marina Jahn
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Marina Jahn und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Marina Jahn nur verbindlich, wenn sie sie schriftlich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Marina Jahn rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber Marina Jahn rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass Marina Jahn eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber Marina Jahn bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zulasten von Marina Jahn.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungsrechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er Marina Jahn frei.
4. Abnahme
Übersetzungen unterliegen dem Werkvertragsrecht und bedürfen der Abnahme nach § 640 BGB. Die Übersetzung gilt als abgenommen,
(1) wenn der Auftraggeber die Übersetzung nutzt oder
(2) wenn der Auftraggeber die Rechnung für die Übersetzung vollständig begleicht oder
(3) wenn der Auftraggeber die Übersetzung formell abnimmt. Die Übersetzung gilt als formell abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Lieferdatum der Übersetzung keine Mängel anzeigt.
5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Marina Jahn behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt Marina Jahn die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung von Marina Jahn auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6. Haftung
(1) Marina Jahn haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Marina Jahn trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen Marina Jahn auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung einer höheren Schadenshaftungsgrenze möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen Marina Jahn wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
7. Berufsgeheimnis
Marina Jahn verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
8. Mitwirkung Dritter
(1) Marina Jahn ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat Marina Jahn dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 7. verpflichten.
9. Vergütung
(1) Die Rechnungen von Marina Jahn sind sofort fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Marina Jahn hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Marina Jahn kann einen angemessenen Vorschuss auf ihre Vergütung verlangen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so gilt ein Preis von 1,25 Euro pro Zeile (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Marina Jahn.
(2) Marina Jahn behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
11. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass Marina Jahn die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass Marina Jahn mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
12. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Darmstadt, Juli 2013